Aufklärungspflicht lt. BGB §630e bei med. Behandlungen

Jede Behandelnde Person hat die Pflicht, den Patienten vorher ausreichend aufzuklären! Wichtig für die Impfung!!!

Nach dieser Definition darf kein Kind OHNE Zustimmung der Eltern geimpft werden!

(Download per Click auf den Brief)

Veranstaltungen

Anstehende Veranstaltungen