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Während der Coronawirren hat der Deutsche Bundestag unser Grundgesetz dem globalen Freihandel geopfert und sich selbst entmachtet.

In dem Bereich der Freihandelsverträge JEFTA, EUSFTA und CETA, stehen nun unbekannte, nicht demokratisch gewählte Handelsausschüsse mit ihren Entscheidungen über den deutschen Gesetzen, z. B. über Umwelt-und Sozialstandards!

Der Bundestag kann und darf diese geheimen Freihandels-Ausschüsse nicht kontrollieren und kann uns daher in Zukunft nicht mehr gegen Konzerninteressen schützen.

Da das Grundgesetz jedoch nur vom deutschen Volk selbst durch eine andere Verfassungsordnung ersetzt werden darf und nicht von Bundestag oder Bundesregierung, sind diese FreihandelsAbkommen verfassungswidrig! Wir sind berechtigt, selbst zu bestimmen, wie wir miteinander leben wollen!

Das fordern wir mit einer Verfassungsbeschwerde.

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